FAQ
Die Gültigkeit der ECTS-Credits im Rahmen des MAS-Studiengangs der Kooperation EN Bau ist auf sechs Jahre begrenzt. Sie haben also 6 Jahre Zeit, um den MAS abzuschliessen.
Der Aufwand für eines der CAS-Module entspricht etwa 270 bis 300 Arbeitsstunden. Die Kurse sind für ein berufsbegleitendes Studium ausgelegt. Die meisten der Teilnehmer: innen arbeiten 80% Teilzeit. Üblicherweise beginnen die Studienprogramme mit einem Startblock und erstrecken sich dann mit 2 Unterrichtstagen im zwei Wochenrhythmus über 3-4 Monate.
Der MAS besteht aus:
- Grundlagenmodul (CAS Nachhaltiges Bauen)
- 4 Kompetenzmodule (oder 3 Kompetenzmodule und 1 Ergänzungsmodul)
- Masterarbeit
Für den erfolgreichen Abschluss des MAS-Studienganges ist das Grundlagenmodul obligatorisch. Wir empfehlen, es zu Beginn des Studiums zu belegen, da es eine breite Einführung in die Themen des nachhaltigen Bauens vermittelt und dies in den anderen CAS hilfreich sein kann. Die Abfolge der CAS ist aber nicht vorgegeben, sondern steht frei. Es kann daher mit jedem CAS begonnen werden.
Ja, es steht frei sich jetzt zum MAS-Studiengang und zum CAS Nachhaltiges Bauen anzumelden und sich dann fortlaufend für die weiteren CAS zu entscheiden und anzumelden. Durch die Anmeldung zum MAS-Studiengang entsteht keine finanzielle Verbindlichkeit.
Der Studiengang MAS in nachhaltigem Bauen (EN Bau) ist modular aufgebaut, wird von mehreren Hochschulen in Kooperation durchgeführt und durch die Geschäftsstelle koordiniert. Die Zulassung zum MAS-Studiengang wird durch die Geschäftsstelle geprüft. Für die Zulassung der einzelnen Kompetenzmodule sind die durchführenden Hochschulen verantwortlich.
Die Zulassung zur Masterarbeit ist der entscheidende Punkt: Man wird erst zur Masterarbeit zugelassen:
- wenn man zum MAS-Studiengang zugelassen ist,
- das Grundlagenmodul (10 ECTS) bestanden hat und
- weitere 40 ECTS-Punkte aus dem Angebot EN Bau vorweisen kann. (Ausnahme: es können 10+30 ECTS-Punkte und eine verbindliche Anmeldung zum fünften CAS vorgewiesen werden)
Zur Masterarbeit «MAS in nachhaltigem Bauen (EN Bau)» kann zugelassen werden, wer mindestens 40 ECTS-Punkte aus dem Weiterbildungsangebot EN Bau nachweisen kann. Konkret heisst dies, dass die Arbeit parallel zur Teilnahme am fünften Modul geschrieben werden kann und dauert maximal 4 Monate. Eine Verlängerung des Abgabetermins für die MAS Arbeit ist im Grundsatz nicht möglich. Über Ausnahmen (z.B. Arztzeugnis) entscheidet die Leitung Weiterbildung. Arbeitsüberlast wird nicht als Grund für eine Verlängerung akzeptiert.
Grundsätzlich steht die Wahl der Hochschule für die Masterarbeit unter den Mitgliederhochschulen von EN Bau frei. Man wählt nach fachlicher Kompetenz der Hochschule oder nach Verfügbarkeit bzw. Affinität der Dozierenden. In den meisten Fällen identifizieren Teilnehmende im Verlaufe Ihres MAS-Studiums Ihr Thema oder Themenbereich für die Masterarbeit und/oder finden Ihre Wunschdozierende für die Betreuung der Arbeit und wählen so die Hochschule für die Masterarbeit. Die Hochschule, an der die Masterarbeit geschrieben wird, erteilt den MAS-Abschluss.
Neben den Grundkosten eines CAS Moduls von CHF 6'400.– können folgende Kosten entstehen:
- Nachbearbeitung einer Zertifikatsarbeit CAS (Note FX) CHF 600.–
(Die Kosten der Prüfungswiederholung CAS CHF 300.– gelten nicht für das CAS Nachhaltiges Bauen, da es «nur» eine Zertifikatsarbeit geben wird.) - Es ist mit zusätzlichen Kosten in der Höhe von ca. CHF 400.– für Prints, Lehrmittel usw. zu rechnen. Nicht inbegriffen sind Verpflegungskosten und Kosten für Hotel- Übernachtungen, Anreisekosten und Parkgebühren.
- Für die Exkursion ist mit Kosten in der Höhe von ca. CHF 500.– zu rechnen. Die Rechnung der Kursgebühren wird den Teilnehmenden, nach dem definitiven Durchführungsentscheid, direkt durch die Buchhaltung FHNW vor Kursbeginn zugesandt. Zahlfrist: 30 Tage. Eine Abmeldung durch die Teilnehmenden nach Bestätigung der Anmeldung durch die HABG muss schriftlich erfolgen. Bei Rückzug der bestätigten Anmeldung bis acht Wochen vor Programmbeginn erhebt die HABG eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.–.
Danach und bis zum Veranstaltungsbeginn berechnet die HABG 25% der Programmkosten. Kann eine Ersatzperson gefunden werden, welche die Voraussetzungen für das Weiterbildungsprogramm erfüllt, wird lediglich die Bearbeitungsgebühr von CHF 250.– erhoben. - Die Bearbeitung von Verschiebungen auf folgende Durchführungen wird mit CHF 300.– in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Kursabbruch durch die Teilnehmenden sind die vollen Kursgebühren geschuldet.
Selbstverständlich erhalten Sie in allen CAS-Kursen Zugang zu den SIA-Normen zu Studienzwecken. Die Zugangsmodalitäten sind je nach Mitgliederhochschule anders. Informieren Sie sich direkt bei der Administration Ihres CAS-Kurses.
Zu unserem Bedauern kann dies vorkommen, wenn sich nicht genügend Teilnehmende für eine kostendeckende Durchführung anmelden. Je nach Wunsch kann man für die Folgedurchführung angemeldet bleiben oder es wird ein alternatives CAS-Modul ausgewählt.